Honorare – Ihre Investition

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich auch gerne bei Ihrem Praxistermin mit Ihnen persönlich und ausführlich erörtern!

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten wir in unserer Praxis zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktiker kosten übernimmt.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.

Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, via EC-Karte oder in bar zu entrichten.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung = Tarif Selbstzahler:

Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen.
Behandlungskosten, errechnen sich nach: Zeit, Material und Geräte-Aufwand pro Sitzung.

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist per EC-Karte oder in bar zahlbar.

Beratungsleistungen via Telefon und/oder E-Mail, bei denen ich für Sie recherchiere, beratend oder klärend tätig werde, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Meine Behandlungen sind so individuell, wie die Menschen, die ich behandele. Daher richten sich die Therapieoptionen und teilweise Kosten auch nach der persönlichen Lebenssituation meiner Patient/Innen.

Wichtige Hinweise:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).

Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an.

Praxis-Einblicke

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